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Naturschutz


Die Satzung des Pilzfreunde Landshut e.V. stellt als ein Vereinsziel die Förderung des Naturschutzes und damit einhergehend die Erhaltung der Artenvielfalt der heimischen Pilze in besonderer Weise heraus. 
 
Viele Pilzarten sind durch Überdüngung und Übersäuerung der Waldböden sowie durch Monokulturen selten geworden. Wir setzen uns für naturnahe Wälder und die Erhaltung / Ausweitung von Schutzgebieten in der Umgebung ein. 

Ein besonderes Augenmerk wollen wir auf die Kartierung geschützter, gefährdeter und seltener Arten legen. Einen Überblick über seltene und geschützte Pilzarten in Bayern gibt die Rote Liste gefährdeter Großpilze Bayerns, welche auf den Seiten des Bayerischen Landesamts für Umwelt hier kostenlos heruntergeladen werden kann.

Bilder von seltenen oder geschützten Arten in unserer Umgebung sehen Sie in unserer Fotogalerie. 

Bitte beachten Sie auch, dass viele unserer heimischen Speisepilzarten streng geschützt sind - bei manchen gilt ein absolutes Sammelverbot, andere (wie z.B. die Steinpilzarten) unterliegen einer Sammelbeschränkung. Näheres hierzu findet man in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV).
Laut Pressemitteilung der BMG stehen folgende heimischen Arten unter besonders strengem Schutz: 
  • Schaf-Porling, Semmel-Porling (Albatrellus spp.)
  • Kaiserling (Amanita caesarea)
  • Weisser Bronze-Röhrling (Boletus aereus)
  • Gelber Bronze-Röhrling (Boletus appendiculatus)
  • Steinpilz (Boletus edulis)
  • Silberröhrling (Boletus fechtneri)
  • Echter Königs-Röhrling (Boletus regius)
  • Blauender Königs-Röhrling (Boletus speciosus)
  • Pfifferlinge (Cantharellus spp.)
  • Schweinsohr (Gomphus clavatus)
  • Erlen-Grübling (Gyrodon lividus)
  • Saftlinge (Hygrocybe spp.)
  • März-Schneckling (Hygrophorus marzuolus)
  • Brätling (Lactarius volemus)
  • Birkenpilz, Rotkappe, Hainbuchenröhrling usw. (Leccinum spp.)
  • Speisemorchel, Spitzmorchel usw.  (Morchella spp.)
  • Grünling, ein giftiger Pilz (Tricholoma flavovirens)
  • Trüffel (Tuber spp.)  
Nur für die fett gedruckten Arten ist das Sammeln "zum Eigenbedarf" in geringen Mengen gestattet. Eine Richtlinie sollten hier max. 1 kg pro Tag und Person sein.